MaD-Event Veranstaltungstechnik

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand 18.10.2026

Anbieter: MaD-Event Veranstaltungstechnik, Inhaber Martin Walter Radomski-Deiß, Dieselstraße 99, 63165 Mühlheim am Main, E-Mail: kontakt@mad-event.com, Telefon: 0179 123 13 55, USt-IdNr.: DE367816609.

Diese Bedingungen gelten für Verträge mit Unternehmen und mit Privatkunden. Die konkrete Leistungsbeschreibung und ausdrücklich abweichende Vereinbarungen im jeweiligen Angebot gehen diesen Bedingungen vor.

1 Geltungsbereich und Kundenstatus

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Angebote und Verträge von MaD-Event Veranstaltungstechnik (MaD-Event) über die Vermietung von Veranstaltungs- und Medientechnik sowie damit verbundene Liefer-, Auf- und Abbauleistungen, technische Planung und Betreuung, Ton-, Licht- und Videoproduktion, Recording und DJ-Leistungen.

1.2 Sie gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Maßgeblich für den Kundenstatus sind die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere der überwiegende Zweck des jeweiligen Geschäfts; eine Bezeichnung im Angebot allein ist nicht entscheidend.

1.3 Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Die konkret vereinbarte Leistungsbeschreibung und Vergütung im Angebot sind maßgeblich. Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen; ihre Geltung bedarf einer Vereinbarung. Gesetzliche Regeln bei kollidierenden Geschäftsbedingungen bleiben unberührt.

2 Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote beschreiben die vereinbarten Leistungen, Termine, Einsatzort, Vergütung sowie – soweit einschlägig – Mietgegenstände, Personal, Auf- und Abbau, Transport und technische Voraussetzungen. Das Angebot ist bis zum darin genannten Datum gültig; fehlt ein Datum, gilt es 14 Kalendertage ab Angebotsdatum.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Gültigkeitsfrist annimmt. Die Annahme soll zur Dokumentation in Textform (zum Beispiel per E-Mail) erfolgen. Die anschließende Auftragsbestätigung von MaD-Event dokumentiert den geschlossenen Auftrag. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen einer Vereinbarung und sollen in Textform festgehalten werden. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.

2.3 Diese AGB werden Bestandteil des Vertrags, wenn MaD-Event im Angebot deutlich auf ihre Geltung hinweist, dem Kunden die AGB vor Annahme zugänglich macht und der Kunde das Angebot einschließlich dieser AGB annimmt. Die jeweils geltende Fassung wird dem Angebot als Datei beigefügt oder dauerhaft abrufbar verlinkt.

3 Leistungsumfang und Änderungen

3.1 Maßgeblich ist die im Angebot beschriebene Leistung. Nicht ausdrücklich aufgeführte Zusatzleistungen, zusätzliche Technik, Personal, Arbeitsstunden oder Änderungen des Ablaufs sind nicht enthalten und werden nur nach Abstimmung erbracht und vergütet.

3.2 Erkennbare Änderungen des Veranstaltungsablaufs, der Location, des Zeitplans, der Besucherzahl oder der technischen Anforderungen teilt der Kunde MaD-Event möglichst früh mit. MaD-Event informiert den Kunden über daraus entstehende Auswirkungen auf Aufwand, Preis und Durchführbarkeit.

3.3 MaD-Event darf geeignete qualifizierte Partner oder Erfüllungsgehilfen einsetzen. MaD-Event bleibt gegenüber dem Kunden für die vertraglich geschuldete Leistung verantwortlich, soweit nicht im Angebot ausdrücklich eine andere Vertragspartei für einen Leistungsteil benannt ist.

3.4 Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem Inhalt der vereinbarten Leistung. Bei der Vermietung gelten die mietvertraglichen Vorschriften; bei der Tätigkeit ohne vereinbarten Leistungserfolg die dienstvertraglichen und bei einem geschuldeten Leistungserfolg die werkvertraglichen Vorschriften. Die Bezeichnung als Tagespauschale oder Werkvertrag allein legt die Vertragsart nicht fest.

4 Mitwirkung des Kunden und Veranstaltungsort

4.1 Der Kunde stellt zum vereinbarten Zeitpunkt den erforderlichen Zugang zur Location, eine geeignete und sichere Arbeitsfläche sowie die im Angebot vorausgesetzte Stromversorgung, Zufahrts- und Ladewege und erforderliche Ansprechpartner bereit. Besondere örtliche oder behördliche Anforderungen sind MaD-Event vor Vertragsschluss mitzuteilen.

4.2 Der Kunde beschafft Genehmigungen und Nutzungsrechte, die in seinem Verantwortungsbereich liegen, und sorgt für die Einhaltung der Hausordnung sowie der für die Veranstaltung geltenden Vorgaben. MaD-Event weist auf erkennbare technische Risiken hin; eine Prüfung nicht offengelegter örtlicher Bedingungen ist nicht geschuldet.

4.3 Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende Mitwirkung, verspäteten Zugang, Änderungen oder nicht mitgeteilte Umstände entstehen, werden nach vorheriger Information des Kunden nach dem Angebot oder einer zusätzlichen Vereinbarung abgerechnet. Gesetzliche Rechte beider Parteien bleiben unberührt.

5 Vermietung von Technik

5.1 Mietgegenstände, Mietzeit, Übergabe, Rückgabe, Transport und etwaiges Bedienpersonal werden im Angebot festgelegt. Ohne abweichende Vereinbarung werden die Geräte am vereinbarten Ort und Zeitpunkt übergeben und dort zurückgenommen.

5.2 Der Kunde behandelt Mietgegenstände sorgfältig, verwendet sie nur bestimmungsgemäß und schützt sie vor Verlust, Beschädigung und unbefugtem Zugriff. Bei Übergabe und Rückgabe sollen erkennbare Schäden oder fehlende Teile gemeinsam dokumentiert werden. Störungen oder Schäden meldet der Kunde unverzüglich und unterlässt eigenmächtige Reparaturen.

5.3 Für Verlust oder Beschädigung während der Obhut des Kunden haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung des Kunden für Ereignisse, die er nicht zu vertreten hat, wird durch diese AGB nicht begründet. Weitergehende Einzelheiten zu Übergabe, Dry-Hire, Versicherung und Schadensbewertung müssen im Angebot oder einer gesonderten Mietvereinbarung klar geregelt werden.

6 Vergütung und Zahlung

6.1 Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und feststehender Zusatzkosten ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern können Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthaltene Zusatzleistungen werden nach vorheriger Abstimmung über Umfang und Vergütung berechnet.

6.2 Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug fällig, sofern die vertraglichen und gesetzlichen Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind und im Angebot keine abweichende Zahlungsfrist oder kein Zahlungsplan vereinbart ist. Bei Werkleistungen setzt die Fälligkeit grundsätzlich die Abnahme voraus, soweit gesetzlich nichts anderes gilt. Vereinbarte Anzahlungen und gesetzlich zulässige Abschlagszahlungen bleiben unberührt. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden bleiben bestehen. Für den Eintritt des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6.3 Anzahlungen können vor Vertragsschluss im Angebot vereinbart werden, insbesondere bei Erstaufträgen oder umfangreichen Produktionen. Höhe, Fälligkeit und Anrechnung auf die Schlussrechnung werden ausdrücklich angegeben. Bei länger dauernden Aufträgen kann ein Zahlungsplan vereinbart werden. Gesetzliche Abschlagszahlungen richten sich nach dem Wert der erbrachten Leistungen und den gesetzlichen Voraussetzungen; ein bloßer Zeitablauf begründet keinen zusätzlichen Abschlagsanspruch.

6.4 Wird eine Tages- oder Halbtagespauschale vereinbart, nennt das Angebot den enthaltenen Zeitrahmen, die erfassten Leistungen und den Beginn und das Ende der Einsatzzeit. Ein Zeitrahmen von zehn Stunden für einen Tag oder fünf Stunden für einen halben Tag gilt nur, wenn er im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Auf- und Abbau, Vorbereitung, Reisezeit, Pausen und Wartezeiten werden im Angebot eindeutig zugeordnet. Die Pauschale ersetzt nicht die vereinbarte Leistungsbeschreibung.

6.5 Erkennbare Überschreitungen des vereinbarten Zeitrahmens zeigt MaD-Event dem Kunden möglichst früh an. Zusätzliche Einsatzstunden werden berechnet, wenn der Kunde sie beauftragt oder sie infolge eines von ihm zu vertretenden Umstands erforderlich werden und ihre Abrechnung vereinbart ist. Maßgeblich sind der im Angebot genannte Stundenpreis oder Zuschlag und die vereinbarte Abrechnungseinheit. Von MaD-Event zu vertretender Mehraufwand wird nicht zusätzlich berechnet. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

6.6 Bei mehrtägigen Produktionen können ausdrücklich beauftragte Bereithaltetage ohne Veranstaltung sowie gesonderte An- und Abreisetage vergütet werden. Das Angebot benennt diese Tage, die geschuldete Bereithaltung beziehungsweise Reiseleistung und ihre Vergütung. Ein voller Tagessatz oder ein Entfernungsgrenzwert gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung; veranstaltungsfreie Tage werden nicht automatisch als volle Einsatztage berechnet.

6.7 Fahrt- und Transportkosten werden im Angebot als Pauschale oder mit einem vereinbarten Preis je gefahrenem Kilometer ausgewiesen. Bei Kilometerabrechnung werden Ausgangsort, Hin- und Rückfahrt sowie die erfassten Fahrten festgelegt. Zusätzliche Park-, Maut- oder Transferkosten werden nur im vereinbarten Umfang berechnet. Bereits im Angebot enthaltene Kosten werden nicht erneut berechnet.

6.8 Ist eine Übernachtung für den Auftrag erforderlich, werden Anzahl der Nächte, Unterbringung, Verpflegung und erforderliche Transfers im Angebot vereinbart. Der Kunde kann vereinbarungsgemäß ein geeignetes Einzelzimmer bereitstellen oder die vereinbarten Kosten übernehmen. Hotelkategorie und Kostenrahmen werden vor Buchung abgestimmt.

6.9 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen: grundsätzlich fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die gesetzliche Verzugspauschale von 40 Euro kann nur verlangt werden, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Weitere gesetzliche Ansprüche und Anrechnungsvorschriften bleiben unberührt.

7 Absage Terminverschiebung und Stornierung

7.1 Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt. Eine Absage oder Verschiebung teilt der Kunde MaD-Event unverzüglich in Textform mit. Bei einer Verschiebung bemühen sich beide Parteien um einen Ersatztermin; zusätzliche Kosten oder eine geänderte Vergütung bedürfen einer Vereinbarung.

7.2 reine Technikvermietung: mindestens 7 Kalendertage vor Mietbeginn kostenfrei, weniger als 7 bis mindestens 4 Kalendertage vorher 50 % und weniger als 4 Kalendertage vorher 100 % des vereinbarten Mietpreises. Technische Dienstleistungen und DJ-Aufträge: mindestens 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn gemäß Angebot 30 %, weniger als 7 bis mindestens 4 Kalendertage vorher 50 % und weniger als 4 Kalendertage vorher 100 % der vereinbarten Vergütung.

7.3 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass MaD-Event kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist. MaD-Event kann einen höheren konkret nachgewiesenen Schaden geltend machen, soweit dies gesetzlich zulässig ist; eine bereits gezahlte Pauschale wird angerechnet.

7.4 Bei der freien Kündigung eines Werkvertrags nach § 648 BGB sind insbesondere ersparte Aufwendungen und anrechenbarer anderweitiger Erwerb zu berücksichtigen. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet; Überzahlungen werden erstattet. Gesetzliche Widerrufsrechte werden durch eine Stornoregelung nicht eingeschränkt.

8 Ausfall und höhere Gewalt

Kann eine Leistung durch ein außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs liegendes Ereignis (zum Beispiel behördliche Untersagung, erhebliche Gefahrenlage oder nicht vorhersehbarer Ausfall wesentlicher Infrastruktur) nicht oder nur teilweise erbracht werden, informieren sich die Parteien unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen ab. Vergütungs-, Erstattungs- und Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Absage allein begründet keinen pauschalen Anspruch auf Vergütung oder Ersatz sämtlicher Aufwendungen. Bereits geleistete Zahlungen werden entsprechend der gesetzlichen Abrechnung angerechnet oder erstattet.

9 Haftung

9.1 MaD-Event haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB schließen insbesondere nicht die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder für zwingende gesetzliche Haftung aus. Für Schäden, die auf einer Pflichtverletzung des Kunden oder auf ungeeigneten, vom Kunden bereitgestellten Bedingungen beruhen, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

9.2 Für Miet-, Dienst- und Werkleistungen gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Rechte bei Mängeln oder Pflichtverletzungen. Auch ein nichtkörperlicher Leistungserfolg kann Mängelrechte auslösen. Der Kunde soll erkennbare Störungen möglichst früh mitteilen, damit MaD-Event Abhilfe leisten kann. Gesetzliche Ansprüche entfallen nicht allein wegen einer unterbliebenen sofortigen Mitteilung.

10 Aufnahmen und Nutzungsrechte

Bei Recording- oder Medienleistungen werden Umfang, Format, Übergabe, Speicherfrist und Nutzungsrechte im Angebot festgelegt. Der Kunde klärt die erforderlichen Rechte und Einwilligungen der Mitwirkenden und Rechteinhaber, soweit diese nicht ausdrücklich als Leistung von MaD-Event vereinbart sind. MaD-Event verwendet Aufnahmen oder Veranstaltungsbilder nicht zu Werbezwecken, sofern der Kunde dem nicht gesondert zugestimmt hat.

11 Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

11.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

11.3 Ein ausschließlicher Gerichtsstand wird in diesen AGB nicht festgelegt. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.