Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 1. Januar 2024
A. Bereich Vermietung
1. Geltungsbereich
Diese AGB sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen MaD-Event Veranstaltungstechnik (nachfolgend „MaD-Event“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Mieter“), welche die Anmietung von Gegenständen und damit zusammenhängende Sachleistungen zum Gegenstand haben. Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende AGB des Mieters finden keine Anwendung.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote von MaD-Event sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Auftragserteilung durch den Mieter und Auftragsbestätigung durch MaD-Event bedürfen der Schriftform. Die Auftragserteilung des Mieters ist ein bindendes Angebot.
3. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände an das Lager von MaD-Event. Angebrochene Tage sowie Abhol- und Rückgabetage zählen zur Mietzeit.
4. Mietpreis
Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise.
5. Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Montage, Betreuung oder Anlieferung, erfolgen gegen Entgelt auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung.
6. Stornierung durch den Mieter
Der Mieter kann den Vertrag bis spätestens sieben Tage vor Mietbeginn in Schriftform kostenfrei kündigen. Maßgeblich ist der Zugang bei MaD-Event. Bei Stornierung sechs bis vier Tage vor Mietbeginn werden 50 % des vereinbarten Mietpreises fällig. Bei Stornierung drei oder weniger Tage vor Mietbeginn wird der gesamte vereinbarte Mietpreis fällig.
7. Zahlung
Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, ist die gesamte Vergütung ohne Abzug spätestens zum vereinbarten Mietbeginn per Vorkasse fällig. Mietmaterial wird erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgegeben. Maßgeblich ist der Eingang des Geldes. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen, insbesondere § 288 BGB.
8. Gewährleistung und Gebrauchsüberlassung
MaD-Event stellt die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand bereit. Abholung und Rückgabe erfolgen nach vorheriger Vereinbarung. Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Überlassung unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen. Bei einem angezeigten Mangel ist MaD-Event nach eigener Wahl zu Austausch, Nachlieferung oder Reparatur berechtigt. Erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen hat der Mieter auf eigene Kosten rechtzeitig einzuholen. MaD-Event übernimmt keine Gewähr für die Genehmigungsfähigkeit des vorgesehenen Einsatzes.
9. Schadensersatz und Haftung
Die Haftung von MaD-Event richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MaD-Event nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
10. Pflichten des Mieters während der Mietzeit
Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Sie dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Bei Anmietung ohne Personal sorgt der Mieter für die Einhaltung aller Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie der am Einsatzort geltenden Rechtsvorschriften. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm zu vertretende Beschädigungen und Verluste; erforderlichenfalls sind Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten einschließlich Zubehör zu ersetzen.
11. Versicherung
Der Mieter hat die mit der jeweiligen Mietsache verbundenen Risiken, insbesondere Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Haftpflicht, angemessen zu versichern und den Versicherungsschutz auf Verlangen nachzuweisen.
12. Rechte Dritter
Der Mieter hält die Mietgegenstände von Belastungen, Pfandrechten und sonstigen Ansprüchen Dritter frei. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme informiert er MaD-Event unverzüglich und stellt alle erforderlichen Unterlagen bereit. Die erforderlichen Abwehrkosten trägt der Mieter, soweit er die Inanspruchnahme zu vertreten hat.
13. Rückgabe
Die Rückgabe erfolgt nach vorheriger Absprache im Lager von MaD-Event. Die Geräte sind vollständig, sauber, geordnet und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. MaD-Event darf die eingehende Prüfung nach der Entgegennahme durchführen. Kann der Rückgabetermin nicht eingehalten werden, ist MaD-Event unverzüglich schriftlich zu informieren. Für jeden angefangenen Tag der Überschreitung kann die vereinbarte Tagesvergütung berechnet werden; weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
14. Verbrauchsmaterial und Handelsware
Verbrauchsmaterial und Handelsware bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MaD-Event. Gegenüber Unternehmern kann der Verkauf gebrauchter Gegenstände unter Ausschluss der Sachmängelhaftung erfolgen, soweit dies wirksam vereinbart und gesetzlich zulässig ist.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch. Erfüllungsort ist Mühlheim am Main. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig und der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Mühlheim am Main. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht; an die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
B. Bereich Dienstleistung
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten seit dem 1. Januar 2024 für Leistungen des Auftragnehmers Martin Walter Radomski-Deiß. Abweichende Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform.
2. Vertragsart
Die Verträge sind je nach vereinbartem Leistungsinhalt Werk- oder Dienstverträge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
3. Vertrag und Stornierung
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Leistungsumfang und Erweiterungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und bedürfen der Textform. Bei Stornierung bis 48 Stunden vor Arbeitsbeginn werden 50 % der vereinbarten Tagespauschale fällig; bei späterer Stornierung die gesamte Tagespauschale. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer führt Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen, den bekannten technischen Vorgaben und gesetzlichen Regeln aus. Informationen und Unterlagen werden vertraulich behandelt und nach Abschluss zurückgegeben. Übliche persönliche Schutzausrüstung, Basiswerkzeug und Messtechnik werden bei Erforderlichkeit gestellt.
5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung erforderlichen Informationen, Pläne, Unterlagen und Einsatzzeiten rechtzeitig bereit und informiert über besondere Gefahren am Einsatzort. Er gewährleistet die Arbeitskoordination und Einhaltung der Arbeitsschutz- und Berufsgenossenschaftsvorschriften. Für bereitgestelltes Material bleibt der Auftraggeber verantwortlich; erkennbare Mängel werden unverzüglich angezeigt.
6. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Kann der Auftragnehmer den Auftrag aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen nicht ausführen, kann der Auftraggeber zurücktreten; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7. Leistungsbeschreibung und Leistungsnachweis
Die Leistungsbeschreibung wird in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Der genaue Leistungsnachweis kann in der Rechnung erfolgen. Beanstandungen sollen innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang mitgeteilt werden. Nachgewiesene Teilleistungen können durch Abschlagsrechnungen abgerechnet werden.
8. Vergütung und Arbeitszeit
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsverzeichnis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Tagespauschalen beziehen sich grundsätzlich auf bis zu zehn Stunden Anwesenheit. Arbeits- und Ruhezeiten richten sich nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Mehrstunden-, Nacht- und Gefährdungszuschläge werden nur in der jeweils vereinbarten und gesetzlich zulässigen Höhe berechnet. Zusätzliche Leistungen bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Auslagen können gegen Beleg berechnet werden. Rechnungen sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, sofort fällig. Im Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Mahnkosten.
9. Verpflegung
Gesetzliche Ruhepausen sind einzuhalten. Wird Verpflegung nicht gestellt, können Verpflegungsmehraufwendungen nach den steuerlich anerkannten Pauschalen berechnet werden, soweit dies vereinbart ist. Der Auftraggeber informiert spätestens einen Tag vor Arbeitsbeginn über die Verpflegungssituation.
10. Reisekosten
Fahrten außerhalb eines Radius von 50 km um Mühlheim am Main können mit 0,50 Euro je gefahrenem Kilometer berechnet werden. Bahnreisen werden grundsätzlich nach den Kosten der 2. Klasse ohne BahnCard, andere Verkehrsmittel nach Ticketpreis abgerechnet. Mietfahrzeuge sollen Vollkaskoschutz mit höchstens 500 Euro Selbstbeteiligung haben. Lenkzeiten gelten bei Veranstaltungen über 50 km Entfernung als Arbeitszeit. Erfordert der Einsatz eine Übernachtung, wird ein ortsnahes Einzelzimmer im 3-Sterne-Standard einschließlich Frühstück gestellt oder berechnet. Reisetage können nach Vereinbarung mit 50 % der Tagespauschale abgerechnet werden.
11. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; es gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Mühlheim am Main.
Hinweis: Diese redaktionell überarbeitete Fassung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Insbesondere Stornierungs-, Haftungs-, Arbeitszeit- und Gerichtsstandsklauseln sollten vor Verwendung gegenüber Verbrauchern oder Unternehmen anwaltlich geprüft werden.
